»Gesichtserkennung in Sachsen ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte«
Die SDTB appelliert an die Sicherheitsbehörden im Freistaat, beim Einsatz von Gesichtserkennungssystemen die Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Die SDTB appelliert an die Sicherheitsbehörden im Freistaat, beim Einsatz von Gesichtserkennungssystemen die Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Sachsen hat 2024 den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten inne. Zu den Aufgaben gehört auch die Organisation der Tagungen des Arbeitskreises Informationsfreiheit (AKIF).
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Dritte geschwärzte Daten aus Dokumenten und Dateien wiederherstellen konnten.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist ab dem 1. Januar 2023 nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Jede Person hat gemäß § 1 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen soweit keine Ausnahme gilt.