Videoüberwachung
Videoüberwachungsanlagen sind inzwischen allgegenwärtig. Grund dafür sind die geringen Anschaffungskosten und die immer größer werdenden technischen Möglichkeiten. War ihr Einsatz anfangs noch auf Behörden und Unternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen beschränkt, werden sie inzwischen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen und zunehmend auch durch Privatpersonen zur Befriedigung individueller Sicherheitsbedürfnisse genutzt. Nicht immer werden sie dabei datenschutzkonform betrieben. Oftmals werden sie unüberlegt und ohne Notwendigkeit installiert und erfüllen dann im Schadensfall noch nicht einmal den ihnen zugedachten Zweck.
Regelmäßig nicht bedacht wird dabei, dass Videoüberwachungsanlagen permanent in Rechte und Freiheiten von Personen eingreifen, ohne dass die Mehrzahl von ihnen dafür einen Anlass gegeben hat.
Mit großer Streubreite wird aufgezeichnet, welche Personen sich zu welcher Uhrzeit, an welchem Tag, mit welchem Erscheinungsbild, in welcher Begleitung, wie lange an welchen Orten aufhalten, wie sie diese Bereiche nutzen und wie sie sich dort verhalten. Arbeitgeber überwachen ihre Arbeitnehmer, Vermieter ihre Mieter, Unternehmen ihre Kunden. Die Polizei überwacht Kriminalitätsschwerpunkte, Privatpersonen ihre Nachbarn und an ihre Grundstücke angrenzende öffentliche Verkehrsbereiche. Mit Dashcams wird der öffentliche Verkehr erfasst; mit Wildkameras werden Wanderer gefilmt, Drohnen ermöglichen Einblicke in ansonsten nicht einsehbare Bereiche.
Das Risiko, dass damit die Rechte von Betroffenen verletzt werden, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Moderne Kameras zeigen Bilder in höchster Auflösung. In Echtzeit können diese in der ganzen Welt eingesehen werden – mehr als ein Smartphone oder Tablet braucht es dafür nicht. Aufzeichnungen können fast unbegrenzt gespeichert werden – auch Speicherplatzprobleme gibt es praktisch nicht mehr. Verknüpft man die Aufnahmen der verschiedenen Betreiber, kann man schon jetzt fast lückenlose Bewegungsprofile erstellen. Dabei werden Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt. Kameras erfassen und verarbeiten Daten von Personen, um Produkte zielgruppengenau zu bewerben. Softwaregesteuerte Videotechnik verfolgt das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden und vermisst Gesichtszüge beispielsweise zur Zutrittsgewährung. Betroffene Personen haben kaum Einfluss auf eine solche Erfassung und erfahren häufig noch nicht einmal, dass sie überwacht werden.
Videoüberwachung durch die Polizei
Zur Abwehr von Gefahren sieht das Polizeirecht eine Reihe von Befugnissen vor, welche den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum und bei Versammlungen zulassen.
Polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Bereich
Polizeiliche Videoüberwachung von Versammlungen
Weitere Informationen
- Hinweisblatt zur Videoüberwachung auf Privatgrundstücken und in der Nachbarschaft (*.pdf, 0,25 MB)
- Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Positionspapier der DSK zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (Dashcams) (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Kurzpapier der DSK zur Videoüberwachung nach der DSGVO (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Positionspapier der DSK zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Orientierungshilfe der DSK zur Videoüberwachung in Schwimmbädern (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Orientierungshilfe der DSK zum Einsatz von Bodycams durch private Sicherheitsunternehmen (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
- Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild zur Videoüberwachung (*.docx, 0,11 MB)
- Muster für ein vollständiges Informationsblatt zur Videoüberwachung (*.docx, 71,00 KB)