Keine Zuständigkeit für den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«
Derzeit erreichen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wieder verstärkt Eingaben, die den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« betreffen.
Derzeit erreichen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wieder verstärkt Eingaben, die den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« betreffen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat am Dienstag in Dresden ihren »Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025« an Landtagspräsident Alexander Dierks überreicht.
Die DSK empfiehlt unter anderem die Rechte der Betroffenen zu stärken, Hersteller in die Verantwortung zu nehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist ab dem 1. Januar 2023 nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Jede Person hat gemäß § 1 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen soweit keine Ausnahme gilt.