Keine Zuständigkeit für den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«
Derzeit erreichen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) wieder verstärkt Eingaben, die den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« betreffen.
Beschwerdegegenstand ist dabei zumeist eine angeblich von diesem nicht erteilte oder zumindest unvollständig erteilte Auskunft nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung.
Da der Beitragsservice nicht der datenschutzrechtlichen Aufsicht der SDTB unterliegt, kann sie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nicht prüfen. Die Zuständigkeit liegt in Sachsen beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Beschwerden, auch was die Durchsetzung von Betroffenenrechten nach Artikel 15 DSGVO betrifft, sind daher direkt an diesen zu übermitteln. Die SDTB darf bezüglich des »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« weder aufsichtlich noch unterstützend tätig werden
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