SDTB-Newsletter 02/2026 erschienen
In dieser Ausgabe geht es unter anderem um den Datenschutz in der kommunalpolitischen Gremienarbeit, die Einsichtnahme in Behandlungsakten, Mieterselbstauskünfte und Transparenzhinweise auf Websites.
In dieser Ausgabe geht es unter anderem um den Datenschutz in der kommunalpolitischen Gremienarbeit, die Einsichtnahme in Behandlungsakten, Mieterselbstauskünfte und Transparenzhinweise auf Websites.
Voraussichtlich am 11. Mai 2026 beginnt die vierte Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung.
Derzeit erreichen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wieder verstärkt Eingaben, die den »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« betreffen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist ab dem 1. Januar 2023 nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Jede Person hat gemäß § 1 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen soweit keine Ausnahme gilt.