Ablesekarte als Datenfalle
Manche Wasserversorger fordern auf ihren Ablesekarten mehr Daten als nötig, zum Beispiel die Adresse, Unterschrift oder Telefonnummer. Solche Angaben sind nicht nur unnötig, sondern auch riskant.
Manche Wasserversorger fordern auf ihren Ablesekarten mehr Daten als nötig, zum Beispiel die Adresse, Unterschrift oder Telefonnummer. Solche Angaben sind nicht nur unnötig, sondern auch riskant.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Nein zur anlasslosen Massenüberwachung zu bleiben.
Sachsens Transparenzbeauftragte appelliert an die Staatsregierung, die Transparenzplattform, wie im Transparenzgesetz vorgesehen, zum 1. Januar 2026 an den Start zu bringen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist ab dem 1. Januar 2023 nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Jede Person hat gemäß § 1 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen soweit keine Ausnahme gilt.