27.06.2022

Nutzung von Videokonferenzsystemen – Anfragen öffentlicher Stellen

Einige öffentliche Stellen erwägen die pandemiebedingten Ad-hoc-Lösungen für Videokonferenzen nun dauerhaft als Arbeitsmittel zu verwenden.

In letzter Zeit erhält die Sächsische Datenschutzbeauftragte verstärkt Anfragen von öffentlichen Stellen zu Videokonferenzsystemen. Oftmals sind damit Überlegungen verbunden, die pandemiebedingten Ad-hoc-Lösungen dauerhaft als Arbeitsmittel der Verwaltung einzusetzen. Was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag über die Nutzung von Videokonferenzsystemen.

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