17.06.2026

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten: Freiheitsrechte verteidigen

Die 50. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 10. Juni 2026 in Potsdam diente der Erörterung aktueller Fragen der Transparenz und dem Erfahrungsaustausch zur Praxis der Informationsfreiheit.

In einem Gastvortrag stellten zwei Vertreter der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Einzelheiten eines dort entwickelten Projekts zur automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen mittels Künstlicher Intelligenz vor. Hintergrund dieses sowie ähnlicher Projekte ist nicht zuletzt das Bestreben, mehr Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen als bisher. Die Informationsfreiheitsbeauftragten betrachten die Nutzung solcher technologischen Instrumente als Chance, der Öffentlichkeit breiteren Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen zu ermöglichen und zugleich den Aufwand für Gerichte und Justizverwaltungen zu verringern.

Ebenfalls zu Gast war ein Richter des Verwaltungsgerichts Potsdam, der über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit referierte. Das anschließende Gespräch zeigte, dass Freiheitsrechte einerseits und das Bedürfnis nach Sicherheit andererseits stets aufs Neue abgewogen werden müssen. Dagmar Hartge, die als Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht in Brandenburg den aktuellen IFK-Vorsitz innehat, betonte:

»Wenn über Sicherheit diskutiert wird, steht die Informationsfreiheit vermehrt in der Kritik. Gerade in Zeiten zunehmender innerer und äußerer Bedrohung sollten Transparenzrechte als ein positiver Wert begriffen werden, den es zu verteidigen gilt. Sie stehen für die Freiheit des Einzelnen und für die demokratische Kontrolle der Macht.«

Bis zum Mai 2027 finden in der Bundesrepublik Deutschland sieben Landtagswahlen statt. Der Wahlausgang ist entscheidend für die Zukunft des Informationsfreiheitsrechts. Es bietet als Bürgerrecht zudem die Möglichkeit, sich im Vorfeld der eigenen Wahlentscheidung aus objektiven Quellen zu informieren. Dazu ermutigen die Informationsfreiheitsbeauftragten ausdrücklich.

Auf der Tagesordnung der Konferenz stand auch der Austausch über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2026 (2 K 3/24). Das Gericht hat entschieden, dass beim Auswärtigen Amt vorhandene SMS-Nachrichten amtliche Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes sind. Die Informationsfreiheitsbeauftragten sehen sich durch dieses Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Schließlich hatte die Konferenz bereits vor vier Jahren festgestellt, dass relevante behördliche Kommunikation über Kurznachrichtendienste, Messenger-Dienste, soziale Medien und SMS, insbesondere von Mitgliedern der Regierung, eine amtliche Information darstellt, die in die Akte gehört, um den Informationszugang zu garantieren. Dies muss durch interne Regelungen sichergestellt werden.

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