16.09.2021

Kein Zutrittsverbot zum Elternabend

Bei Veranstaltungen in der Corona-Zeit kommt oftmals die »3G«-Regelung zur Anwendung.

Das heißt, jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin muss darüber Auskunft geben, ob er oder sie geimpft, genesen oder getestet ist. In diesem Zusammenhang erreichte den Sächsischen Datenschutzbeauftragten kürzlich die Frage: Müssen Eltern diese Angaben auch machen, wenn sie an einem Elternabend teilnehmen möchten?

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus – federführendes Resort für die Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) vom 24. August 2021 – hat mitgeteilt, dass für Elternabende kein testabhängiges Zutrittsverbot nach § 3 Absatz 1 Satz 1 SchulKitaCoVO gilt. Begründung: Die Klassenelternversammlung fällt unter den Begriff der »Elternmitwirkung« in § 3 Abs. 1 Satz 5 SchulKitaCoVO. § 3 Abs. 1 Satz 5 SchulKitaCoVO nimmt Gremien der »Elternmitwirkung« vom Zutrittsverbot nach Satz 1 aus. Ein Negativnachweis ist nicht erforderlich.


 

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