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Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, insbesondere Kommunen

An öffentliche Stellen, die Videotechnik zur Überwachung einsetzen möchten, werden hohe datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Denn jede Form der Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen Personen dar.  Anhand verschiedener Verarbeitungssituationen werden auf den folgenden Seiten die Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung, insbesondere durch Kommunen, aufgezeigt. Die Ausführungen und Hinweise sollen den Behörden wie auch den betroffenen Personen dabei helfen, die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen in öffentlichen Bereichen sorgfältig prüfen zu können.

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