25.05.2021

Coronatest als Voraussetzung für Schulbesuch

Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist der Zutritt zur Schule untersagt, wenn nicht durch einen Test nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.

Diesbezüglich gibt es aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Einzelheiten können Sie der nachfolgenden PDF-Datei entnehmen.

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