Neuer Leitfaden unterstützt sächsische Verwaltung bei der Nutzung der Transparenzplattform
Der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags berät am kommenden Mittwoch, ob der Start der Transparenzplattform um zwei Jahre verschoben wird.
Dazu erklärt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert: »Ich hoffe, dass sich das Parlament für die Transparenz öffentlicher Stellen in Sachsen entscheidet und die bereits erstellte Transparenzplattform pünktlich zum 1. Januar 2026 in Betrieb nimmt. Zur Umsetzung der Veröffentlichungspflicht habe ich einen Leitfaden entwickelt, an denen sich die transparenzpflichtigen Stellen orientieren können.
Sollte sich der Landtag für die Verschiebung der Veröffentlichungspflicht entscheiden, habe ich die dringende Bitte an die Justizministerin, die Transparenzplattform trotzdem in Betrieb zu nehmen. Dann können die transparenzpflichtigen Stellen die Informationen zumindest freiwillig auf der Plattform einstellen. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass die Plattform in den Wirkbetrieb genommen werden kann und die dafür ausgegebenen Gelder nicht umsonst waren. Zum anderen hätten die transparenzpflichtigen Stellen eine Übergangszeit von zwei Jahren, um alle Informationen für die Veröffentlichung vorzubereiten.«
Der »Leitfaden zur Veröffentlichung von Informationen auf der Transparenzplattform nach § 7 und 8 Sächsisches Transparenzgesetz« gibt Auskunft darüber, welche Behörden transparenzpflichtig sind, ab wann und wie lange die Informationen bereitgestellt werden müssen und welche technischen sowie rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind. Außerdem enthält er eine Checkliste, die der Verwaltung die Prüfung von zu veröffentlichenden Informationen erleichtert.
Das Dokument steht auf www.datenschutz.sachsen.de/transparenz zum Download bereit.
Zum Hintergrund
Das Sächsische Transparenzgesetz verschafft Bürgerinnen und Bürgern seit Januar 2023 das Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber Sachsens Behörden. Es sieht auch die Einführung der Transparenzplattform innerhalb von drei Jahren vor. Der »Bericht der Staatsregierung über die Überprüfung des Sächsischen Transparenzgesetzes« aus dem Juni dieses Jahres belegt, dass die Sorge um die Überforderung der Verwaltung unberechtigt ist. Tatsächlich lagen der zeitliche Bearbeitungsaufwand und die Anzahl der Anträge in den vergangenen zwei Jahren erheblich unter dem, was in der damaligen Gesetzesbegründung prognostiziert wurde.
Von der Einführung der Transparenzplattform würden nicht nur Bürgerinnen und Bürgern profitieren, weil sie viele transparenzpflichtige Daten unbürokratisch online abrufen könnten. Gleichwohl entfiele in den Behörden die manuelle Bearbeitung zahlreicher Anträge auf Informationszugang.
- Leitfaden zur Veröffentlichung von Informationen auf der Transparenzplattform nach § 7 und 8 Sächsisches Transparenzgesetz (*.pdf, 0,61 MB)
- Stellungnahme der SDTB vom 10. Juni 2025 zum Referentenentwurf zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes (*.pdf, 3,88 MB)