Europäischer Datenschutzausschuss legt Stellungnahme zum Digitalen Omnibus vor
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben am 11. Februar 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zum von der Europäischen Kommission initiierten »Digitalen Omnibus« veröffentlicht. Als Teil des EDSA haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an der gemeinsamen Stellungnahme mitgewirkt.
Der EDSA und der EDSB blicken im Besonderen auf die Themen, die die DSGVO, die EUDPR, die ePrivacy-Richtlinie sowie die Gesamtheit der Daten- und Digitalrechtsakte (»Data acquis«) tangieren. In der Stellungnahme bewerten die Datenschutzbehörden, ob der Vorschlag 1) zu einer echten Vereinfachung führt und die Anwendung der Vorschriften erleichtert, 2) mehr Rechtssicherheit schafft und 3) die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt. Zahlreiche Vorschläge im Digitalen Omnibus vor allem in Bezug auf Vereinfachungen der Vorschriften werden in der gemeinsamen Stellungnahme als sinnvolles Ziel grundsätzlich unterstützt, gleichzeitig führten andere Vorschläge des Digitalen Omnibus aber zu einer Schwächung der Grundrechte und schafften Rechtsunsicherheit. Die gemeinsame Stellungnahme des EDSA und des EDSB ist auf edpb.europa.eu zu finden, die Pressemitteilung dazu ebenfalls.
Über den Digitalen Omnibus
Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen werden nun im Parlament und Rat diskutiert. Am 19. November 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung für den Digitalbereich, mit der die bestehenden Vorschriften unter anderem im Bereich Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit geändert werden sollen. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozess bat die EU-Kommission den EDSA am 25. November 2025 um eine Stellungnahme. Zu den geplanten Änderungen an den KI-Vorschriften hat der EDSA bereits am 20. Januar eine Stellungnahme beschlossen.