29.03.2021

Stellungnahme zur digitalen Kontaktnachverfolgung

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Verschiedene Unternehmen bieten in der Corona-Pandemie Apps zur Infektionsnachverfolgung an.

Mit den digitalen Lösungen werden die Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern verarbeitet. Diese Verfahren müssen datenschutzkonform erfolgen. Darauf weist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hin. In ihrer Stellungnahme benennt die DSK technische Aspekte, die App-Entwickler berücksichtigen sollten. Außerdem fordert sie den Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene dazu auf, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen.

Stellungnahme zur Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie

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