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Datenschutz-Grundverordnung wird wirksam

Am heutigen Tag werden die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung wirksam. Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird in der Europäischen Union ein einheitlicher Rechtsrahmen zum Datenschutz geschaffen.

Gleichzeitig gelten ab dem 25. Mai ergänzende nationale Regelungen. Die sächsischen Behörden sind dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz unterworfen. Das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz gilt für nicht-öffentliche Stellen in Sachsen.

Andreas Schurig zu den Neuerungen: „In den letzten Wochen sind zur Datenschutz-Grundverordnung unzählige Informationen veröffentlicht worden. Zum Teil hat die Berichterstattung leider auch zu Fehlinformation und für Verunsicherung gesorgt, gerade bei kleineren Betrieben. Mich erreichen unzählige Anfragen. Meine Behörde erkennt die Verantwortung zur Beratung betroffener Personen und der kleinen und mittelständischen sächsischen Unternehmen. Ich möchte, dass meine Dienststelle nicht nur als Aufsichtsbehörde, sondern auch als Dienstleister wirken kann. Dies gelingt aber nur, wenn der Haushaltsgesetzgeber und die Staatsregierung meiner Dienststelle auch das für die Umsetzung des EU-Rechts erforderliche Personal und die notwendigen Sachmittel zur Verfügung stellt.“

Weitere Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Rückfragen: Andreas Schneider, Tel. 0351-4935-415

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