Newsletter im Browser öffnen  
 
Logo
Newsletter 4/2026
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,
 
  Dr. Juliane Hundert | Foto: ronaldbonss.com
da war sie wieder: Die Kritik am Datenschutz. Ausgerechnet ausgesprochen von der Sächsischen Justizministerin anlässlich eines Besuches in Zittau, bei dem sie sich wohl auch über die Kameras mit Gesichtserkennung informierte – die Sächsische Zeitung berichtete. Der Datenschutz verhindere beispielsweise, dass das Internet permanent nach Tätern und Bildern zu Kinderpornografie durchforscht werde.

»Echt jetzt?« Denn was die Ministerin nicht sagt: Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen auf Landes- und Bundesebene haben es selbst in der Hand, Gesetze zu schaffen, die dies erlauben. Das Polizeirecht oder die Strafprozessordnung könnten geändert werden. Man muss die Gesetze allerdings so schreiben, dass sie auch vor Gericht halten und die Befugnisse nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Das hat bei der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht geklappt. Außerdem muss eine politische Mehrheit für diese Gesetze gefunden werden. Auch das ist nicht immer einfach. Aber daran ist nicht der Datenschutz schuld.

Die Kritik am Datenschutz ist schnell zur Hand, aber sie ist nicht fair. Sie blendet aus, dass es immer um Grundrechtsschutz und damit um einen Pfeiler unseres Rechtsstaates geht. Und für den steht doch auch eine Justizministerin ein? Oder – tut sie doch?

Wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht auf Datenschutz ist, zeigen die Zahlen zu den Beschwerden, die mich erreichen. Im Vergleich von 2025 zu 2024 stieg die Zahl um fast 30 Prozent an und der Trend hält auch in diesem Jahr ungebrochen an. Ich habe daher in den aktuellen Haushaltsverhandlungen zwei neue Stellen zur Bewältigung meiner Aufgaben beantragt und appelliere an den Sächsischen Landtag, mir diese Stellen zu gewähren.

Eine aufschlussreiche Lektüre unter anderem auch zum Thema Smart Glasses, Datenschutz in der Schule und Videoüberwachung wünscht Ihnen/Euch

Dr. Juliane Hundert
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
IT-Sicherheit
 
Schwachstellen »PHP2Shell« erfordern sofortiges Handeln
 
Nahaufnahme von buntem Programmiercode, der auf einem Computerbildschirm angezeigt wird.
© Markus Spiske – pexels.com
  Die am 21. Oktober 2026 veröffentlichten Schwachstellen der Programmiersprache PHP, inzwischen auch als »PHP2Shell« bezeichnet, können gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit von Informationen und den Datenschutz haben. PHP ist seit vielen Jahren weltweit Bestandteil unzähliger Webanwendungen – von Unternehmen und Verwaltungen jeder Größe bis hin zu Vereins- oder privaten Webseiten.
 
Alle sind von diesem Problem gleichermaßen betroffen und müssen unverzüglich handeln. Nach aktuellem Kenntnisstand ermöglichen es zwei Schwachstellen (CVE-2026-109618, CVE-2026-109619) den Angreifern, Schadcode aus der Ferne auszuführen. Mit einem Score von 9,2 (von 10) sind diese Schwachstellen als kritisch zu bewerten und unbedingt ernst zu nehmen. Angreifer können dadurch IT-Systeme kompromittieren, Webseiten manipulieren, Daten löschen oder unbefugt ausleiten.
Da über diese Schwachstellen bereits berichtet wurde, bevor entsprechende Updates verfügbar waren, melden Sicherheitsdienstleister bereits aktive, automatisierte Angriffe. Als Reaktion darauf haben weltweit viele Verantwortliche ihre Webseiten vorsorglich vom Netz genommen. Dies folgt dem Grundsatz »Sicherheit vor Verfügbarkeit« und schützt nicht zuletzt auch personenbezogene Daten vor Missbrauch.
Am Nachmittag des 21. Oktober 2026 haben die Entwickler entsprechende Updates bereitgestellt, die nunmehr schnellstmöglich installiert werden müssen. Laut Entwicklerangaben helfen Parameteränderungen allein nicht; nur die Installation der bereitgestellten Versionen schafft Abhilfe.
Wer eine Website oder andere über das Internet zugängliche Dienste betreibt, muss tätig werden, sofern PHP als Programmiersprache verwendet wird. Verantwortliche sollten sich unbedingt von den jeweiligen Administratoren oder IT-Dienstleistern den Umfang der eigenen Betroffenheit sowie den Stand der Umsetzung ergriffener Abhilfemaßnahmen berichten lassen, bevor ein Schaden eintritt.
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Videoüberwachung
 
Smart Glasses: Datenschutzverstoß auf der Nase?
 
Eine dunkle Brille mit integrierter Kamera am Bügel liegt auf einer hellen Oberfläche.
© Caleb Oquendo – pexels.com
  Optisch kaum von normalen Brillen zu unterscheiden, filmen und fotografieren Smart Glasses die Umgebung auf Knopfdruck. Eine kleine Status-LED soll zwar Dritte auf eine eingeschaltete Kamera hinweisen, allerdings bewahrt diese Funktion die Trägerin oder den Träger der Brille nicht automatisch vor (datenschutz-)rechtlichen Konsequenzen, und auch nicht vor der gesellschaftlichen Ächtung.
 
 
  » Worauf bei der Nutzung von smarten Brillen zu achten ist  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Häufige Fragen
 
FAQ zum Datenschutz in der Schule erweitert
 
Schülerinnen sitzen im Klassenraum mit Tablets am Tisch und schauen zur Tafel und zur Lehrerin.
© David Fuentes – stock.adobe.com
  Ob Klassenchat, Elternabend oder Unterricht mit Kamera: Im Schulalltag gibt es zahlreiche Situationen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Um dabei auftretende Unsicherheiten und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, wurden die FAQ zum Datenschutz in der Schule erweitert.
 
Neu sind insbesondere häufige Fragen und Antworten zur datenschutzkonformen Kommunikation, beispielsweise, ob Lehrkräfte mit Eltern über WhatsApp kommunizieren dürfen oder ob es zulässig ist, beim Elternabend über individuelle Fälle zu sprechen.
Spoiler: In der Regel nicht.
 
 
  » Zu den FAQ  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Zusammenarbeit
 
Ergebnisse der 3. Zwischenkonferenz
 
Logo der DSK   Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 3. Zwischenkonferenz am 23. September 2026 eine Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios verabschiedet. Darüber hinaus haben sich die Datenschutzbeauftragten mit Smart Glasses befasst. Ein drittes Thema war die Entschließung »Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten«.
 
Hier ging es um eine Reihe von Gesetzgebungsvorhaben, z.B. zur Reform des Nachrichtendienstes oder zu Digitalen Ermittlungsbefugnissen, die aufgrund ihrer großen Streubreite unterschiedslos jede und jeden treffen können, unabhängig davon, ob die Person mit ihrem Verhalten einen Anlass gegeben hat. Wir Datenschutzbeauftragten können nur warnen: Der Staat muss darauf achten, dass die Freiheit in der demokratischen Gesellschaft, zu deren Schutz er Maßnahmen ergreift, nicht letztlich durch die Maßnahmen selbstgefährdet wird. Denn in einem freien demokratischen Staat ist Sicherheit kein Selbstzweck.
 
 
  » Zu den Ergebnissen  
 
 
 
 
 
  TRANSPARENZ  
 
Onlineseminar am 29.10.2026
 
Zugang zu staatlichen Informationen – Was ermöglichen das Sächsische Umweltinformationsgesetz und das Transparenzgesetz?
 
Vor einem Laptop-Bildschirm befinden sich grüne virtuelle Diagramme, u. a. zu CO2. In der rechten Ecke des Bildes ist »Termin vormerken« zu lesen.
© Bongkod Worakandecha – iStock.com
  Das kostenlose Webinar am Donnerstag, dem 29.10.2026, von 17 bis 18 Uhr richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die mehr über ihr Recht auf Informationszugang erfahren möchten. In dem einstündigen Onlineseminar erklärt u. a. Marie Bohlmann (Green Legal Impact, Climate Helpdesk), was Umweltinformationen sind und wie eine Anfrage nach Umweltinformationen gestellt werden kann.
 
Außerdem gibt sie einen groben Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten bei einer Ablehnung der Anfrage.
Im Anschluss erfahren die Teilnehmenden mehr über die Möglichkeiten, die das Sächsische Transparenzgesetz bietet, wie man davon Gebrauch machen kann und wie ich mit meiner Behörde bei der Durchsetzung des Rechts unterstützen kann.
Fragen können bereits jetzt per E-Mail übermittelt werden: oea@sdtb.sachsen.de
 
 
  » Zum Webinar  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ UND TRANSPARENZ  
 
Rückblick
 
Tag der offenen Tür am 3. Oktober
 
Dr. Juliane Hundert und mehrere Besucherinnen und Besucher am Stand im Sächsischen Landtag
© SLT/Stephan Floss
  Etwa 2.000 Politikinteressierte kamen am Tag der Deutschen Einheit in den Sächsischen Landtag. Viele Besucherinnen und Besucher durfte ich an unserem Stand persönlich begrüßen und zahlreiche Fragen zum Datenschutz und dem Sächsischen Transparenzgesetz beantworten. Begehrt waren auch die nützlichen Give-aways der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« Weitere Fotos gibt's auf der Website des Landtags.
 
ITOF am 22./23. September
 
Dr. Juliane Hundert steht neben einem großem Monitor und hält ihren Impulsvortrag auf dem ITOF 2026.
© ITOF/radar studios
  Das IT- und Organisationsforum – ITOF – ist die zentrale Fachkonferenz für Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung des Freistaates Sachsen. Natürlich lag auch bei der diesjährigen Veranstaltung am Flughafen Dresden der Fokus auf den Möglichkeiten, die Künstliche Intelligenz bietet, um die sächsische Verwaltung leistungsfähiger, effizienter und bürgernaher zu gestalten.
 
Am Stand meiner Behörde gab es bezüglich der datenschutzkonformen Nutzung etliche Fragen und Gespräche. Des Weiteren thematisierte ich in meinem Impulsvortrag die »Schatten-KI – verborgenes Risiko«.
 
Auftakt zu »Digital? Aber sicher!« am 9. September
 
Dr. Juliane Hundert sitzt beim Podiumsgespräch mit anderen Gesprächsteilnehmerinnen auf einer Bühne. Im Hintergrund steht ein Rollup mit der Aufschrift »Digital, aber sicher! Roadshow«.
© SDTB
  Im Rahmen des Europäischen Monats für Cybersicherheit findet in Sachsen von September bis Anfang November 2026 die Roadshow »Digital? Aber sicher!« statt. Zum Start im Deutschen Hygiene-Museum Dresden erläuterte ich bei einem Podiumsgespräch die datenschutzrechtliche Perspektive rund um KI.
 
Die Veranstaltungsreihe, deren Kern Live-Hacking-Vorführungen sowie Informationen zum digitalen Verbraucherschutz darstellen, richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden.
Weitere Informationen zur Roadshow »Digital? Aber sicher!«
 
 
 
 
  100 UND WEITERE ZAHLEN  
 
Trendfortsetzung
 
Deutlich mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen
 
Zahl 59   Das Jahr 2026 ist zwar noch nicht vorüber, doch ein Rekord steht bereits fest: Noch nie verzeichnete meine Behörde so viele Eingaben zur Videoüberwachung wie in diesem Jahr. Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des Vorjahres stieg die Zahl der Vorgänge in diesem Bereich um 59 Prozent auf insgesamt 398 Fälle. Damit wurde der Gesamtwert des Jahres 2025 (313 Fälle) bereits jetzt deutlich übertroffen.
 
Im nichtöffentlichen Bereich, der die Videoüberwachung durch Privatpersonen oder Unternehmen umfasst, gingen in den ersten neun Monaten dieses Jahres 340 Beschwerden und 28 Beratungsanfragen ein. Besonders häufig betrafen die Vorgänge Kameras im gewerblichen Umfeld sowie im Wohn- und Nachbarschaftsbereich. Oftmals werden dabei unzulässigerweise öffentliche Gehwege, Mieter- oder Kundenbereiche erfasst. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, die ab einer gewissen Eskalationsstufe mittels Videoüberwachung ausgetragen werden, bilden weiterhin einen Schwerpunkt bei den Beschwerden.
Im Gegensatz dazu fällt die Zahl der Eingaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, verhältnismäßig gering aus.
 
 
  » Was datenschutzrechtlich bei Videoüberwachung gilt  
 
 
 
 
 
  KOMMUNIKATION  
 
Folgen Sie mir bei Mastodon
Bleiben Sie auf dem Laufenden und folgen Sie mir beim Kurznachrichtendienst Mastodon: social.sachsen.de/@sdtb. Dafür benötigen Sie nicht zwingend einen eigenen Account, sondern können die neuen Posts auch per RSS-Feed erhalten: https://social.sachsen.de/@sdtb.rss

Newsletter weiterempfehlen
Gern können Sie diesen Newsletter an Interessierte weiterleiten oder per E-Mail weiterempfehlen.

Newsletter abonnieren
Sofern Ihnen der Newsletter weitergeleitet wurde und Sie an Informationen rund um Datenschutz und Transparenz in Sachsen interessiert sind: Newsletter kostenfrei abonnieren
 
 
 
 
 
 
Herausgeber
 
  Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Maternistraße 17
01067 Dresden

Telefon: +49 351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Webseite: www.datenschutz.sachsen.de

Verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag:
Dr. Juliane Hundert

Redaktion: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 
 
 
  Datenschutzerklärung | Abmelden