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Newsletter 3/2026
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,
 
  Dr. Juliane Hundert | Foto: ronaldbonss.com
manchmal überschlagen sich die Ereignisse, und dann wirkt der Entwurf eines Newsletters innerhalb weniger Tage als Schnee von gestern. So geschehen in den zurückliegenden beiden Wochen. Während wir in Sachsen noch einmal tief Luft geholt haben, weil offenbar bis zum Schluss nicht feststand, ob das BSW den Änderungen der Staatsregierung zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) mit neuen Eingriffsbefugnissen zustimmt, ist mir mein »Echt jetzt?« fast im Hals stecken geblieben, als ich eine Woche später im »Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung« der Bundesregierung las. Sie plant – so Maßnahme 32 – das IFG grundlegend zu ändern und den Zugang zu Informationen nur noch bei berechtigtem Interesse zu gewährleisten. Zudem soll das Auskunftsrecht auf Unionsbürgerinnen und -bürger beschränkt und weitere Ausnahmen bei besonderem Schutzbedarf eingeführt werden. Wir Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten des Bundes und der Länder haben dazu mit einer Presseveröffentlichung deutlich Stellung genommen, denn Informationsfreiheit und Transparenz sind kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern Ausdruck einer modernen Demokratie. Übrigens plant die Bundesregierung ähnlich wie die Sächsische Staatsregierung stärker mit sogenannten Genehmigungsfiktionen zu arbeiten. In Sachsen dürfen Bürgerinnen und Bürger dazu aktuell zu einem Gesetzentwurf (Bürgerbeteiligung zu StaMo I) Stellung nehmen. Anträge sollen nach drei (Sachsen) oder vier Monaten (Bund) automatisch als genehmigt gelten. Könnte das vielleicht auch beim Zugang zu staatlichen Informationen helfen? Wer weiß.

Auch das Thema Zentralisierung der Datenschutzaufsicht ist im »Aufschwungprogramm« als Maßnahme 14 der Bundesregierung enthalten. Als Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und Kenner/innen der Praxis haben wir mit den Stuttgarter Impulsen eigene Modernisierungsvorschläge entwickelt und in die politische Diskussion gebracht. Meine Haltung zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht im Bereich der Wirtschaft habe ich schon im vergangenen Jahr dargelegt.

Eine aufschlussreiche Lektüre unter anderem auch zu den Themen KI und 6G-Standards wünscht Ihnen/Euch

Dr. Juliane Hundert
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Häufige Fragen
 
Künstliche Intelligenz und Datenschutz
 
Seitliches Profil eines Kopfes, der aus Schaltkreisen und Zahlen besteht.
© peshkova – stock.adobe.com
  Mitte Juni hat der Bundestag das nationale Umsetzungsgesetz für die europäische KI-Verordnung (KI-VO) verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die KI-VO regelt, wie KI-Systeme und -Modelle innerhalb der Europäischen Union verantwortungsvoll entwickelt und genutzt werden sollen. Wichtige Aspekte, die datenschutzrechtlich beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu berücksichtigen sind, habe ich in einem FAQ auf meiner Website zusammengefasst.
 
 
  » Zu den Antworten auf häufige Fragen  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Stuttgarter Impulse
 
Landesdatenschutzbeauftragte legen Modernisierungsvorschläge vor
 
Deckblatt und Inhaltsverzeichnis des Dokuments »Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes«
© SDTB
  Die Landesdatenschutzbeauftragten sprechen sich für eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts aus. Sie bringen sich damit aktiv in die Debatte um eine Reform des Datenschutzes ein und unterstützen eine Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg. Deren Ziel ist es, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger einheitlicher und effizienter zu gestalten.
 
Die Vorschläge der Landesdatenschutzbeauftragten sind in dem Positionspapier »Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis« aufgelistet.
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
111. Datenschutzkonferenz
 
Beschlüsse zur Jugendmedienbildung, Radar-Sensorik und 6G-Standards sowie Austausch zum Polizeiprojekt P20
 
Logo der DSK   Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 111. Konferenz vom 16. bis 18. Juni 2026 in Stuttgart einen Beschluss zur Stärkung der Jugendmedienbildung gefasst. Außerdem verabschiedete die DSK ein erstes Positionspapier zu regulativen Herausforderungen bei der Radar-Sensorik, die mit dem neuen 6G-Standard verknüpft werden soll.
 
Meine Behörde war an der Erstellung des Papiers maßgeblich beteiligt. Bereits 2025 hatte ich die Leitung der Unterarbeitsgruppe »6G« des Arbeitskreises Technik übernommen.
 
 
  » Zu den Ergebnissen der 111. Datenschutzkonferenz  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Prävention
 
Datenschutzschulung für Ausbildungsverbund Fachinformatiker der Landesverwaltung
 
Auszubildende an Tischen sitzend in einem Schulungsraum der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten
© SDTB
  Datenschutz sollte auch bei der Entwicklung von IT-Anwendungen von Anfang an mitgedacht werden. Fände dies in der Praxis stärker Berücksichtigung, träte eine Vielzahl der bei mir gemeldeten Datenschutzverstöße möglicherweise nicht auf.
Um bereits angehende Fachkräfte im Bereich Fachinformatik für den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren, hat meine Behörde am 3. Juni 2026 eine Schulung ausgerichtet. An dieser nahmen über 30 Auszubildende teil. In dem eintägigen Seminar bekamen sie einen Überblick über die Grundlagen des Datenschutzes, der Informationssicherheit und der Künstlichen Intelligenz mit Bezug auf die künftige Tätigkeit im Bereich Administration sowie Entwicklung und Betreuung von Anwendungen.
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Cybersicherheit
 
Roadshow startet wieder
 
© SK
  Im Rahmen des Europäischen Monats für Cybersicherheit findet von September bis Anfang November 2026 die Roadshow »Digital? Aber sicher!« statt. Den Kern der Veranstaltungsreihe bilden Live-Hacking-Vorführungen sowie Informationen zum digitalen Verbraucherschutz. Zielgruppen sind Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden. In diesem Jahr wird die Roadshow in zwölf sächsischen Städten Halt machen. Die Organisation des Events liegt bei der Sächsischen Staatskanzlei. Sie richtet auch die Auftaktveranstaltung im Deutschen Hygiene-Museum Dresden am 9. September aus.
 
Neben dem BSI, der Verbraucherzentrale Sachsen und weiteren Partnern ist meine Behörde ebenfalls vertreten. Die Auftaktveranstaltung beginnt um 17 Uhr.
 
 
  » Weitere Informationen zur Roadshow »Digital? Aber sicher!«  
 
 
 
 
 
  TRANSPARENZ  
 
Reformvorhaben
 
IFK kritisiert Pläne der Bundesregierung zum Kahlschlag in der Informationsfreiheit
 
Eine Person sitzt am Tisch vor transparenten Dokumenten und einem Laptop
© Thanakorn Lappattaranan – iStock.com
  Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) lehnt die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken, mit Nachdruck ab. Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe.
 
Der noch zuvor im Koalitionsvertrag vereinbarte Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung wird dadurch jedenfalls nicht erreicht.
 
 
  » Mehr erfahren  
 
 
 
 
 
  TRANSPARENZ  
 
IFK
 
50. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
 
Gruppenfoto der IFK-Mitglieder vor der St. Nikolaikirche in Potsdam
© LDA Brandenburg
  Am 10. Juni 2026 kamen die Informationsfreiheits- und Transparenzbeauftragten in Potsdam zusammen. Sie befassten sich unter anderem mit der automatisierten Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen mittels Künstlicher Intelligenz. Weiterhin diskutierten sie Fragen der Informationsfreiheit im Zusammenhang mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit.
 
 
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  100 UND WEITERE ZAHLEN  
 
Statistik
 
Starker Anstieg bei gemeldeten Datenpannen
 
Zahl 848   Nach Artikel 33 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, Datenschutzverletzungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres gingen 848 dieser Meldungen bei mir ein. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum waren es noch 513 – der Anstieg beträgt somit 65 Prozent. Der aktuelle Zuwachs ist vor allem auf Datenpannen bei Auftragsverarbeitern zurückzuführen, die für eine Vielzahl von sächsischen Verantwortlichen tätig sind.
 
Seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung steigen die Datenpannen-Meldungen kontinuierlich an. Im gesamten Jahr 2025 erreichten mich 1.058 Meldungen.
 
 
  » Weitere Informationen zu Datenpannen-Meldungen  
 
 
 
 
 
  KOMMUNIKATION  
 
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Herausgeber
 
  Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Maternistraße 17
01067 Dresden

Telefon: +49 351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Webseite: www.datenschutz.sachsen.de

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