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Liebe Leserin, lieber Leser,
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manchmal überschlagen sich die Ereignisse, und dann wirkt der Entwurf eines Newsletters innerhalb weniger Tage als Schnee von gestern. So geschehen in den zurückliegenden beiden Wochen. Während wir in Sachsen noch einmal tief Luft geholt haben, weil offenbar bis zum Schluss nicht feststand, ob das BSW den Änderungen der Staatsregierung zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) mit neuen Eingriffsbefugnissen zustimmt, ist mir mein »Echt jetzt?« fast im Hals stecken geblieben, als ich eine Woche später im »Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung« der Bundesregierung las. Sie plant – so Maßnahme 32 – das IFG grundlegend zu ändern und den Zugang zu Informationen nur noch bei berechtigtem Interesse zu gewährleisten. Zudem soll das Auskunftsrecht auf Unionsbürgerinnen und -bürger beschränkt und weitere Ausnahmen bei besonderem Schutzbedarf eingeführt werden. Wir Informationsfreiheits-/Transparenzbeauftragten des Bundes und der Länder haben dazu mit einer Presseveröffentlichung deutlich Stellung genommen, denn Informationsfreiheit und Transparenz sind kein Gnadenakt der Verwaltung, sondern Ausdruck einer modernen Demokratie. Übrigens plant die Bundesregierung ähnlich wie die Sächsische Staatsregierung stärker mit sogenannten Genehmigungsfiktionen zu arbeiten. In Sachsen dürfen Bürgerinnen und Bürger dazu aktuell zu einem Gesetzentwurf (Bürgerbeteiligung zu StaMo I) Stellung nehmen. Anträge sollen nach drei (Sachsen) oder vier Monaten (Bund) automatisch als genehmigt gelten. Könnte das vielleicht auch beim Zugang zu staatlichen Informationen helfen? Wer weiß.
Auch das Thema Zentralisierung der Datenschutzaufsicht ist im »Aufschwungprogramm« als Maßnahme 14 der Bundesregierung enthalten. Als Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und Kenner/innen der Praxis haben wir mit den Stuttgarter Impulsen eigene Modernisierungsvorschläge entwickelt und in die politische Diskussion gebracht. Meine Haltung zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht im Bereich der Wirtschaft habe ich schon im vergangenen Jahr dargelegt.
Eine aufschlussreiche Lektüre unter anderem auch zu den Themen KI und 6G-Standards wünscht Ihnen/Euch
Dr. Juliane Hundert
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
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