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Newsletter 1/2025
 
 
Liebe Leserin, lieber Leser,
 
  Dr. Juliane Hundert | Foto: ronaldbonss.com
mit dem ersten Newsletter aus meiner Behörde begrüße ich Sie/Euch in der Welt des Datenschutzes aus sächsischer Perspektive. Die sächsische Welt ist meistens klein und manchmal groß, aber mit dem Datenschutz nehme ich Sie/Euch mit nach Europa – denn die meisten Regelungen zum Datenschutz gibt uns europäisches Recht vor. Ich möchte Sie/Euch künftig mindestens vierteljährlich über aktuelle Entwicklungen, Gesetzgebungsvorhaben, Rechtsprechung und Veranstaltungen zu Datenschutz und Transparenz informieren.

Aber bleiben wir erstmal in Sachsen. Anfang Oktober veröffentlichte das Innenministerium einen Entwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG). Vielleicht erinnern Sie sich? Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat dieses Gesetz im Januar 2024 für teilweise verfassungswidrig erklärt – unter anderem wegen der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, die verfassungswidrigen Regelungen zu ändern. Beim Blick in diese Änderungen dachte ich mir »Echt jetzt? – Kann ich bitte das alte Gesetz wiederhaben?« Schauen Sie doch auch mal rein, und sagen Sie dem Innenminister noch bis zum 30. Oktober, was Sie davon halten. Hier geht’s zur Beteiligungsplattform.


Ähnlich ging es mir übrigens schon im späten Frühjahr dieses Jahres. Da erreichte mich der Entwurf zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes. Damit soll der Start der Transparenzplattform – die schon fix und fertig programmiert und das Herzstück des Transparenzgesetzes ist, denn hier soll der Staat sein Handeln proaktiv transparent dokumentieren – um zwei Jahre auf 2028 verschoben werden. Ich finde: Keine gute Idee.

Ansonsten habe ich gute Nachrichten: Sie müssen auf die Ablesekarten der Wasserversorger keinen Lebenslauf schreiben, wir informieren demnächst in Onlineseminaren und die Abstimmung zur Chatkontrolle wurde erstmal verschoben.

Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen/Euch

Dr. Juliane Hundert
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Gesetzesnovelle
 
Geplante Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes – eine Zumutung für das Grundrecht auf Datenschutz
 
Zwei Überwachungskameras an einem Mast
© Adobe Stock/powerbeephoto
  Im Entwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) finden sich nicht nur die Änderungen, die der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber zur Herstellung des verfassungsgemäßen Zustands aufgegeben hatte, sondern eine Reihe von neuen polizeilichen Befugnissen, die bei ihrem Einsatz eine starke Streubreite entwickeln, also sehr viele Menschen betreffen, und damit tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und eben auch in das Grundrecht auf Datenschutz eingreifen.
 
So wird die Videoüberwachung ausgebaut und kann zur Echtzeit-Identifizierung eingesetzt werden. Datenbestände der Polizei sollen mit Registerdaten und Internetquellen zusammengeführt und analysiert werden. Aus Bayern wissen wir, dass beim Einsatz von Palantir auf 39 Millionen Personendatensätze zugegriffen wird – Daten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen, zu unterschiedlichen Zwecken gespeichert wurden und zum überwiegenden Teil Personen betreffen, die nicht straffällig sind. Zudem soll die Quellen-TKÜ künftig auch für die Gefahrenabwehr und nicht nur zur Strafverfolgung eingesetzt werden dürfen.
Der Gesetzentwurf ist aktuell in der Verbändeanhörung. Auch ich werde dazu eine Stellungnahme abgeben und über meine Kanäle (siehe unten) berichten.
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Aus der Aufsichtspraxis
 
Ablesekarte als Datenfalle
 
Runde Zähler für Warm- und Kaltwasser
© SDTB
  Manche Wasserversorger fordern auf ihren Ablesekarten mehr Daten als nötig, zum Beispiel die vollständige Adresse, Unterschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Solche Angaben sind nicht nur unnötig, sondern auch riskant für Kundinnen und Kunden.
 
 
  » Mehr zur Rechtslage erfahren  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Wissen stärken – Daten schützen
 
Neue Onlineseminare
 
Laptop-Bildschirm mit der Aufschrift »Webinar«
© iStock/jamesteohart
  Vor Kurzem habe ich die Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« gestartet. Dabei geht es um den achtsameren Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein wichtiger Baustein der Initiative ist die Wissensvermittlung, unter anderem mit Onlineseminaren zu nachgefragten Datenschutzthemen und häufigen Verstößen.
 
Die Auftaktveranstaltung am 30. Oktober 2025 (16–17 Uhr) trägt den Titel »Prävention und Meldepflichten bei Datenpannen – ein Leitfaden für die Praxis« und richtet sich vor allem an diejenigen, die beruflich oder privat regelmäßig mit Daten von Dritten zu tun haben.

Im Onlineseminar am 27. November 2025 (16–17.30 Uhr) können sich Bürgerinnen und Bürger über die private Videoüberwachung im Wohnumfeld informieren: Wann und wie ist der Kameraeinsatz überhaupt zulässig? Worauf ist besonders zu achten? Und wann schreite ich als Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitenbehörde ein?

Die Links zu den Onlineseminaren werden am Veranstaltungstag auf www.datenschutz.sachsen.de veröffentlicht. Dort finden Interessierte in Kürze auch weitere Details sowie Termine und Themen für 2026.

Fragen für die Seminare am 30. Oktober und 27. November können bereits jetzt per E-Mail übermittelt werden: oea@sdtb.sachsen.de
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Engagement
 
Aufnahme in den Beirat der Stiftung Datenschutz
 
Logo der Stiftung Datenschutz
© Stiftung Datenschutz
  Die Datenschutzkonferenz hat beschlossen, mich für den Beirat der Stiftung Datenschutz zu benennen. Die Vertretung soll der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz Denis Lehmkemper übernehmen. Die Beiräte der Stiftung werden auf Vorschlag verschiedener Institutionen und Organisationen für die Dauer von vier Jahren bestellt – auch der Datenschutzkonferenz steht laut Satzung ein Beiratssitz zu. Ich freue mich auf den Austausch.
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ  
 
Datenschutzkonferenz
 
Nein zur Chatkontrolle
 
Messenger und Apps auf einem Smartphone
© Pixabay/LoboStudioHamburg
  Die ursprünglich für den 14. Oktober geplante Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über die Chatkontrolle wurde verschoben. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat sich im Vorfeld gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, bei ihrem Nein zur anlasslosen Massenüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern zu bleiben.
 
Die Chatkontrolle ist am 20. Oktober zwischen 20:15 und 22 Uhr auch Thema in der ARD-Talksendung »Mitreden! Deutschland diskutiert«, zu der ich als Gesprächspartnerin eingeladen bin.
 
 
  » Mehr über die Aufforderung der DSK erfahren  
 
 
 
 
 
  TRANSPARENZ  
 
Verzögerung
 
Transparenzplattform soll verschoben werden
 
Person vor einem Laptop mit transparenten virtuellen Dokumenten und Grafiken
© iStock/Thanakorn Lappattaranan
  Das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG) ist seit knapp drei Jahren in Kraft, und am 1. Januar 2026 sollte die Transparenzplattform an den Start gehen. Auf dieser Plattform müssen transparenzpflichtige Stellen Dokumente proaktiv veröffentlichen. Was konkret eingestellt werden muss, regelt das Transparenzgesetz. Bürgerinnen und Bürger müssen den Zugang zu diesen Dokumenten nicht beantragen.
 
Die Transparenzplattform wurde in den letzten zwei Jahren entwickelt und ist nach Aussage des Justizministeriums fertig. Gleichwohl soll ihr Start um zwei Jahre verschoben werden. Ich habe den entsprechenden Gesetzentwurf kritisiert. Meine Pressemitteilung und Stellungnahme finden Sie hier auf meiner Website.
Der Gesetzentwurf wurde im Sächsischen Landtag am 1. Oktober 2025 angehört. Eine Reihe von Sachverständigen hat sich gegen die Verschiebung ausgesprochen und deutlich gemacht, dass das Befüllen der Plattform zwar einen Aufwand für die transparenzpflichtigen Stellen bedeute, sie aber gleichzeitig davon profitiere, da sie selbst schnelleren Zugang zu Dokumenten haben. Die Dokumente und das Protokoll zur Anhörung finden Sie im EDAS des Sächsischen Landtags.
Nun wird der Gesetzentwurf im Landtag beraten. Ich werde weiter berichten.
 
 
  » Weitere Infos zum Thema  
 
 
 
 
 
  DATENSCHUTZ & TRANSPARENZ  
 
Rückblick
 
Tag der offenen Tür am 3. Oktober
 
Dr. Juliane Hundert spricht an ihrem Stand mit einem Besucher und einer Besucherin beim Tag der offenen Tür im Sächsischen Landtag
© SDTB
  Knapp 3.600 Politikinteressierte strömten am Tag der Deutschen Einheit in den Sächsischen Landtag. Viele Besucherinnen und Besucher durfte ich an unserem Stand persönlich begrüßen und zahlreiche Fragen zum Datenschutz und dem Sächsischen Transparenzgesetz beantworten. Begehrt waren auch die nützlichen Give aways der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.«
 
 
 
 
  100 UND WEITERE ZAHLEN  
 
Statistik
 
24 vom Hundert
 
Zahl 24   Alles deutet darauf hin, dass die Zahl der Beschwerden und Kontrollanregungen in diesem Jahr höher ausfällt. Die zunächst gefühlte Mehrbelastung zeigt sich in den Zahlen: Während mich im ersten Halbjahr 2024 800 Eingaben erreichten, waren es im ersten Halbjahr 2025 bereits 991 – also etwa 24 Prozent mehr.
 
 
 
 
  KOMMUNIKATION  
 
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Herausgeber
 
  Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Maternistraße 17
01067 Dresden

Telefon: +49 351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Postanschrift:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

Webseite: www.datenschutz.sachsen.de

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Dr. Juliane Hundert

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