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Liebe Leserin, lieber Leser,
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mit dem ersten Newsletter aus meiner Behörde begrüße ich Sie/Euch in der Welt des Datenschutzes aus sächsischer Perspektive. Die sächsische Welt ist meistens klein und manchmal groß, aber mit dem Datenschutz nehme ich Sie/Euch mit nach Europa – denn die meisten Regelungen zum Datenschutz gibt uns europäisches Recht vor. Ich möchte Sie/Euch künftig mindestens vierteljährlich über aktuelle Entwicklungen, Gesetzgebungsvorhaben, Rechtsprechung und Veranstaltungen zu Datenschutz und Transparenz informieren.
Aber bleiben wir erstmal in Sachsen. Anfang Oktober veröffentlichte das Innenministerium einen Entwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG). Vielleicht erinnern Sie sich? Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat dieses Gesetz im Januar 2024 für teilweise verfassungswidrig erklärt – unter anderem wegen der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, die verfassungswidrigen Regelungen zu ändern. Beim Blick in diese Änderungen dachte ich mir »Echt jetzt? – Kann ich bitte das alte Gesetz wiederhaben?« Schauen Sie doch auch mal rein, und sagen Sie dem Innenminister noch bis zum 30. Oktober, was Sie davon halten. Hier geht’s zur Beteiligungsplattform.
Ähnlich ging es mir übrigens schon im späten Frühjahr dieses Jahres. Da erreichte mich der Entwurf zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes. Damit soll der Start der Transparenzplattform – die schon fix und fertig programmiert und das Herzstück des Transparenzgesetzes ist, denn hier soll der Staat sein Handeln proaktiv transparent dokumentieren – um zwei Jahre auf 2028 verschoben werden. Ich finde: Keine gute Idee.
Ansonsten habe ich gute Nachrichten: Sie müssen auf die Ablesekarten der Wasserversorger keinen Lebenslauf schreiben, wir informieren demnächst in Onlineseminaren und die Abstimmung zur Chatkontrolle wurde erstmal verschoben.
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen/Euch
Dr. Juliane Hundert
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
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