22.06.2021

Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig 22.06.2021

Mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 hat die EU-Kommission neue Standardvertragsklauseln erlassen.

Sie sollen eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weist wie auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) darauf hin, dass auch bei Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln eine Prüfung der Rechtslage im Drittland und zusätzlicher ergänzender Maßnahmen erforderlich ist. Details dazu finden Sie in dieser Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz.

 

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