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Liebe Leserin, lieber Leser,
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nicht nur nach Kommunalwahlen – aber da besonders – häufen sich die Anfragen an meine Behörde zum Datenschutz in der kommunalpolitischen Gremienarbeit, also im Stadt- oder Gemeinderat. Die betreffen die Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen, Video- und Tonmitschnitte oder das Informations- und Akteneinsichtsrecht. Die häufigsten Fragen haben meine Kolleginnen und Kollegen nunmehr zusammengetragen und beantwortet.
Übrigens hatte ich auch da mal wieder einen »Echt jetzt?«-Moment. Es gab nämlich durchaus Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Sitzungsunterlagen, die den Gemeinderäten für eine Beschlussfassung übersandt wurden, geschwärzt hatten. Dreimal dürfen Sie raten, warum: genau, wegen Datenschutz! Hier mussten wir klarstellen, dass grundsätzlich keine datenschutzrechtliche Notwendigkeit besteht, personenbezogene Daten in amtlichen Unterlagen zu schwärzen, wenn diese den Gemeinderätinnen und -räten zur Sitzungsvorbereitung zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenteil: Ein Gemeinderatsmitglied hat einen umfassenden Informationsanspruch, um sich eine Meinung für die Beratung und Abstimmungsentscheidung zu bilden.
Ansonsten erreicht Sie/Euch in diesem Newsletter wieder eine bunte Mischung an Informationen zu den Themen Datenschutz und Transparenz. Und ja, ich fordere die Politik auf, die Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben – wegen Datenschutz oder konkreter: wegen unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe.
Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihnen/Euch
Dr. Juliane Hundert
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
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