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Die Rechte der betroffenen Person und die Pflichten des Verantwortlichen aus der Datenschutz-Grundverordnung

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die betroffenen Personen (Artikel 4 Nummer 1 DSGVO) Personen unmittelbar gegenüber allen privaten (zum Beispiel Unternehmen, Vereine, Arztpraxen) und den meisten öffentlichen (zum Beispiel einer Stadtverwaltung, einer Staatsbehörde oder einer Universität) Stellen bestimmte Rechte. Ebenso hat der Verantwortliche Ihnen gegenüber bestimmte Pflichten. Diese Rechte und Pflichten sind in den Artikeln 12 bis 22, 34 und 77 DSGVO geregelt. Die Rechte können die betroffenen Personen direkt gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechte der betroffenen Person und um folgende Pflichten des Verantwortlichen, die auf den nachfolgenden Seiten genauer erläutert werden

Informationspflichten

Symbolische Darstellung eines Dokumentes mit Einsen und Nullen sowie einem Ausrufezeichen.

Auskunftsrecht

Symbolische Darstellung von zwei Personen und einem Informationszeichen

Weitere Rechte

Symbolische Darstellung von drei übereinanderliegenden Dokumenten. Das oberste enthält eine Balkenwaage.
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